Mit
Fachinformatikern/Fachinformatikerinnen gewinnt das Unternehmen Mitarbeiter, die komplexe
Hard- und Softwaresysteme planen und realisieren können. Sie stehen den Kunden und
Benutzern für die fachliche Beratung, Betreuung und Schulung zur Verfügung.
Berufsbezeichnung:
Fachinformatiker/Fachinformatikerin
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt in einer von zwei Fachrichtungen: Anwendungsentwicklung oder
Systemintegration.
Arbeitsgebiet:
Fachinformatiker/Fachinformatikerinnen
setzen fachspezifische Anforderungen in komplexe Hard- und Softwaresysteme um. Sie
analysieren, planen und realisieren informationsund telekommunikationstechnische Systeme.
Fachinformatiker/Fachinformatikerinnen führen neue oder modifizierte Systeme der
Informations- und Telekommunikationstechnik ein. Kunden und Benutzern stehen sie für die
fachliche Beratung, Betreuung und Schulung zur Verfügung.
Typische Einsatzgebiete in
der Fachrichtung Anwendungsentwicklung sind zum Beispiel Kaufmännische Systeme,
Technische Systeme, Expertensysteme, Mathematisch- wissenschaftliche Systeme oder
Multimedia- Systeme.
Typische Einsatzgebiete in der Fachrichtung Systemintegration sind zum Beispiel
Rechenzentren, Netzwerke, Client/Server-Systeme, Festnetze oder Funknetze.
Ausbildung im dualen System:
Die Ausbildung findet im
bewährten, dualen System an zwei Lernorten statt: Die Berufsschule begleitet die
betriebliche Ausbildung.
Modernes System der Kern- und
Fachqualifikationen:
Die für alle Berufe gemeinsamen
Kernqualifikationen werden ergänzt durch spezifische Fachqualifikationen.
Berufsübergreifendes Denken und die Fähigkeit, das Zusammenwirken der Techniken
aufzunehmen, wird durch diesen ganzheitlichen Ansatz gefördert.
So vertiefen Fachinformatiker/Fachinformatikerinnen durch die beiden Fachrichtungen die Anwendungsentwicklung und die Systemintegration.
1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur:
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht:
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit:
1.4 Umweltschutz:
2 Geschäfts-
und Leistungsprozesse
2.1 Leistungserstellung und -verwertung:
2.2
Betriebliche Organisation:
2.3
Beschaffung:
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen:
2.5 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
3 Arbeitsorganisation und -
techniken
3.1
Informieren und Kommunizieren:
3.2
Planen und Organisieren:
3.3
Teamarbeit:
4
Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte
4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends:
4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme:
4.3
Anwendungssoftware:
4.4 Netze, Dienste:
5 Herstellen und Betreuen von
Systemlösungen
5.1 Ist-Analyse und Konzeption:
5.2 Programmiertechniken:
5.3 Installieren
und Konfigurieren:
5.4 Datenschutz und Urheberrecht:
5.5 Systempflege:
6
Systementwicklung
6.1
Analyse und Design:
6.2 Programmerstellung
und Dokumentation:
6.3 Schnittstellenkonzepte:
6.4 Schnittstellenkonzepte:
Fachrichtung Systemintegration
8 Systemintegration
8.1
Systemkonfiguration:
8.2 Netzwerke:
8.3
Systemlösungen:
8.4 Einführung von Systemen:
9
Service
9.1
Benutzerunterstützung:
9.2 Fehleranalyse, Störungsbeseitigung:
9.3
Systemunterstützung:
10 Fachaufgaben im Einsatzgebiet
10.1 Produkte, Prozesse und Verfahren:
10.2
Projektplanung:
10.3 Projektdurchführung:
10.4 Projektkontrolle, Qualitätssicherung:
Zeitliche
Gliederung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Schwerpunkte im zweiten und
dritten Jahr:
Einsatzgebiete im dritten Jahr:
Zeitliche Gliederung
in der Fachrichtung Systemintegration
Schwerpunkte im zweiten und dritten Jahr:
Einsatzgebiete im dritten Jahr:
Die
Prüfungen
Zwischenprüfung
Welche Themen geprüft werden
Abschlußprüfung
Die
Struktur der Prüfung
Prüfteil A
Prüfteil B
Teil A: Betriebliche Projektarbeit und
Dokumentation;Präsentation und Fachgespräch
Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Fachrichtung Systemintegration
Teil B: Zwei
ganzheitliche Aufgaben sowie Wirtschafts- und Sozialkunde
Ganzheitliche
Aufgabe I:
Ganzheitliche Aufgabe II:
Prüfungsbereich Wirtschafts-
und Sozialkunde:
Dann ist die Prüfung bestanden:
Schwerpunkte:
Komplexe Hard- und Software,
kundenspezifische Lösungen.
Kurzfassung des Ausbildungsrahmenplans
Die folgenden Qualifikationen
sollen so vermittelt werden, daß die Auszubildenden zur Ausübung qualifizierter
beruflicher Tätigkeiten befähigt werden.
Ziel ist es insbesondere, selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das
Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang zu fördern.
1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur:
Aufgaben, Art, Rechtsform des Ausbildungsbetriebes; Zusammenarbeit des
Ausbildungsbetriebes mit Verbänden, Behörden, Gewerkschaften;
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht:
Vorschriften zur Berufsausbildung; Ausbildungsordnung und betrieblicher
Ausbildungsplan; Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten; Arbeits- und Tarifrecht;
Entgeltabrechnung; betriebsverfassungsrechtliche Organe;
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit:
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften; Gefährdung von Sicherheit und
Gesundheit; Unfälle; Brandschutz;
1.4
Umweltschutz:
Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb; Regelungen des Umweltschutzes;
umweltschonende Energie-
und Materialverwendung, Materialentsorgung.
2 Geschäfts- und Leistungsprozesse
2.1 Leistungserstellung und -verwertung:
Wirtschaftlichkeit; Produktivität; Wettbewerbssituation; Rolle von Kunden und
Lieferanten;
2.2
Betriebliche Organisation:
Zuständigkeiten; Zusammenarbeit; informationsflüsse, Entscheidungsprozesse;
Organisationsformen; Schwachstellen im Betriebsablauf;
2.3
Beschaffung:
Bedarf ermitteln; Produktinformationen auswerten; Angebote einholen; Waren bestellen und
kontrollieren;
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen:
Marktbeobachtung; Preise, Leistungen, Konditionen; unterschiedliche Zielgruppen;
Kunden beraten; Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten; Marketing- und
Verkaufsfördermaßnahmen;
2.5 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
Kosten und Erträge; Ergebnisse der
Betriebsabrechnung auswerten; Daten für Statistiken beschaffen, darstellen und
interpretieren.
3 Arbeitsorganisation und - techniken
3.1 Informieren und Kommunizieren:
technische Unterlagen, Dokumentationen in Deutsch und Englisch auswerten; Gespräche
situationsgerecht führen; Sachverhalte visualisieren und präsentieren; Schriftverkehr
durchführen; Grafiken erstellen; Standardsoftware anwenden;
3.2 Planen und Organisieren:
Arbeitsschritte festlegen; Termine planen und abstimmen; Probleme analysieren
und als Aufgabe definieren; Lösungsalternativen entwickeln; Lerntechniken anwenden;
Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsorganisation;
3.3 Teamarbeit:
Aufgaben im Team planen und bearbeiten; Konfliktregelungen.
4 Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und
Märkte
4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends:
marktgängige Systeme unterscheiden; Veränderungen von Einsatzfeldern; technologische
Entwicklungstrends sowie deren Auswirkungen;
4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme:
Systemarchitekturen, Hardwareschnittstellen, Speichermedien, EinAusgabe-Geräte,
Betriebssysteme und ihre Komponenten unterscheiden; Kompatibilität beurteilen;
4.3 Anwendungssoftware:
AnwendungsSoftware sowie ihre
Hardwareund Systemvoraussetzungen beurteilen;
4.4 Netze, Dienste:
Netzwerkarchitekturen und -betriebssysteme beurteilen; Voraussetzungen für die
Nutzung von IT- Diensten nutzen.
5 Herstellen und Betreuen von Systemlösungen
5.1 Ist-Analyse und Konzeption:
vorhandene Systeme, Arbeitsablauf, Datenflüsse und Schnittstellen analysieren;
Anforderungen an Systeme feststellen; Komponenten auswählen;
5.2 Programmiertechniken:
Programmierlogik und -methoden
anwenden; Anwendungen mit Makro- oder Programmiersprache erstellen;
5.3 Installieren und
Konfigurieren:
Systeme und Anwendungsprogramme
installieren und konfigurieren; Systeme testen;
5.4
Datenschutz und Urheberrecht:
Verschlüsselungsverfahren;
Vorschriften des Datenschutzes und des Urheberrechtes; Fernmeldegeheimnis; Datenbestände
löschen;
Daten entsorgen;
5.5 Systempflege:
Datenbanken einrichten,
Abfragen durchführen; Datenkonvertierungen durchführen; Datensicherung,
Datenwiederherstellung; Störungen analysieren und beheben.
6.1 Analyse und Design:
Vorgehensmodelle und -methoden
sowie Entwicklungsumgebungen aufgabenbezogen auswählen und anwenden; strukturierte und
objektorientierte Analyse- und Designverfahren anwenden; Programmspezifikationen festlegen,
Datenmodelle und Strukturen aus fachlichen Anforderungen ableiten, Schnittstellen
festlegen; Methoden zur Strukturierung von Daten und Programmen anwenden; Daten und
Funktionen zu Objekten zusammenfassen, Klassen definieren und Hierarchiediagramme
erstellen;
6.2 Programmerstellung und
Dokumentation:
Programmiersprachen auswählen,
unterschiedliche Programmiersprachen anwenden; Softwareentwicklungsumgebungen an das
Systemumfeld anpassen; Schnittstellen aus Programmen ansprechen, insbesondere zum
Betriebssystem, zu graphischen Oberflächen und zu Datenbanken; Programme entsprechend der
fachinhaltlichen Funktionen modular aufbauen; Programme unter Berücksichtigung der
Wartbarkeit und Wiederverwendbarkeit erstellen; Software Entwicklungswerkzeuge
aufgabenbezogen anwenden; Softwarekonfiguration verwalten (Konfigurationsmanagement);
6.3 Schnittstellenkonzepte:
Verfahren des Datenaustausches
anwenden, Produkte zum Datenaustausch einsetzen; Datenfelder mit Hilfe von Werkzeugen
inhaltlich und strukturell abgleichen;
6.4 Schnittstellenkonzepte:
Testkonzept und Testplan erstellen;
Testumfang festlegen, Testdaten generieren und auswählen; informations- und
telekommunikationstechnische Systeme unter Einsatz von Werkzeugen zur Ablaufüberwachung,
Protokollierung und Speicherüberwachung testen; Testergebnisse auswerten und
dokumentieren.
Schulungsziele und -methoden festlegen; Schulungsmaßnahmen, insbesondere Termine, Sachmittel- und Personaleinsatz planen und mit Kunden abstimmen; Schulungsveranstaltungen organisatorisch vorbereiten; Schulungsinhalte visualisieren, insbesondere Präsentationsgrafiken erstellen; Anwenderschulung insbesondere anhand von benutzerspezifischen Arbeitsaufgaben durchführen.
Fachrichtung Anwendungsentwicklung
8. 1 Architekturen:
Rechnerarchitekturen beurteilen und
einordnen; Softwarearchitekturen aufgabenbezogen entwickeln; Softwarearchitekturen an
Betriebssysteme anpassen; Softwarearchitekturen in Netze integrieren; Betriebssysteme
anpassen und konfigurieren;
8.2 Architekturen:
Datenbankprodukte aufgabengerecht
auswählen; Datenbankstrukturen, insbesondere logische Struktur der Daten, Objekte,
Attribute, Relationen und Zugriffsmethoden festlegen sowie Schlüssel definieren;
Sicherheitsmechanismen, insbesondere Zugriffsmöglichkeiten und -rechte festlegen und
implementieren; Werkzeuge zur Sicherstellung der Datenintegrität implementieren;
Datenbanksysteme testen und optimieren; Datenbestände strukturieren und in eine Datenbank
übernehmen; Abfragen und Berichte von Datenbeständen unter Nutzung einer Abfragesprache
erstellen; Schnittstellenprogramme in einer Datenbankprogrammiersprache
erstellen.
9 Kundenspezifische Anwendungslösungen
9.1 Kundenspezifische
Anpassung und Softwarepflege:
Anwendungslösungen entsprechend den kundenspezifischen Anforderungen einrichten,
konfigurieren und anpassen; Software an eine veränderte Umgebung anpassen und
weiterentwickeln; Anwendungslösungen mit Hilfe von Applikationssprachen erweitern; Fehler
beseitigen; Konfigurationen verwalten;
9.2 Bedienoberflächen:
menügesteuerte und grafische Bedienoberflächen ergonomisch gestalten;
Bedienoberflächen an die betrieblichen Erfordernisse anpassen; interaktive Applikationen
unter Berücksichtigung fach- und benutzergerechter Dialoggestaltung erstellen;
9.3 Softwarebasierte Präsentation:
Konzepte für softwarebasierte
Präsentationen erstellen, insbesondere Abläufe festlegen sowie Ton, Bild und Text
auswählen; Ton, Bild und Text in eine Präsentation integrieren; Präsentationen
durchführen;
9.4 Technisches Marketing:
Leistungsumfang und Spezifikationen
erstellter Anwendungslösungen kundengerecht dokumentieren;Anwendungslösungen und
Dokumentationen für den Vertrieb bereitstellen; Anwendungslösungen vor Entscheidern und
Benutzern präsentieren; Bedienungsunterlagen und Hilfe-Programme zur
Benutzerunterstützung bereitstellen sowie Systeme zur interaktiven Benutzerunterstützung
einrichten; auf Benutzerprobleme eingehen, Vorschläge zur Problembeseitigung
unterbreiten.
10 Fachaufgaben im Einsatzgebiet
Einsatzgebiete
Einsatzgebiete werden vom Betrieb festgelegt. Auszubildende vertiefen dort die
Fachinhalte.
Solche Einsatzgebiete können hier sein:
10.1 Produkte, Prozesse und Verfahren:
bereichs- und produktspezifische Informationen nutzen; die für das Einsatzgebiet
typischen Produkte, Prozesse und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen an
Anwendungslösungen analysieren und in ein Lösungskonzept umsetzen; mit den für das
Einsatzgebiet spezifischen Plattformen umgehen; Informationswege, -strukturen und -
verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen des
Einsatzgebietes analysieren; vorhandene Anwendungslösungen im Einsatzgebiet erfassen und
nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und
Erweiterbarkeit bewerten;
10.2 Projektplanung:
Projektziele festlegen und Teilaufgaben definieren; Teilaufgaben unter Beachtung
arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte
planen, insbesondere Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung
durchführen; einsatzgebietstypische Designverfahren anwenden; Projektplanungswerkzeuge
anwenden;
10.3 Projektdurchführung:
einsatzgebietsspezifische Anwendungslösungen unter Beachtung wirtschaftlicher und
terminlicher Vorgaben erstellen; die im Einsatzgebiet typischen Programmbibliotheken,
Programmodule, Prozeduren, Algorithmen und Optimierungsverfahren anwenden; bei der
Auftragsbearbeitung mit Kunden, internen Stellen und externen Dienstleistern
zusammenarbeiten; Anwendungslösungen dem Kunden
über geben, Abnahmeprotokolle anfertigen; Einführung von Anwendungslösungen unter
Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit
den Kunden abstimmen und kontrollieren;
10.4 Projektkontrolle, Qualitätssicherung:
Zielerreichung kontrollieren, insbesondere
Soll-Ist-Vergleich durchführen; Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend
durchführen; Projektablauf sowie Qualitätskontrollen und durchgeführte Testläufe
dokumentieren; bei Störungen im Projektablauf informieren und Lösungsalternativen
aufzeigen; Leistungen abrechnen, Nachkalkulationen durchführen, abrechnungsrelevante
Daten dokumentieren.
Fachrichtung
Systemintegration
8
Systemintegration
8.1 Systemkonfiguration:
Rechner- und Systemarchitekturen
sowie Betriebssysteme beurteilen und einordnen; Betriebssysteme unter Berücksichtigung
ihrer Vor- und Nachteile für bestimmte Anwendungsbereiche auswählen und konfigurieren;
Betriebssystemsteuerersprachen anwenden; Speichermedien, Steckkarten und Ein- und
Ausgabegeräte ausHardwarekomponenten hard- und softwareseitig einstellen, insbesondere
Peripheriegeräte, Schnittstellen, Übertragungswege und Übertragungsprotokolle, sowie
gerätespezifische Hilfs- und Steuerprogramme installieren und konfigurieren;
Kompatibilität von Systemkomponenten und Peripheriegeräten beurteilen und Kompatibilitätsprobleme Hard- und Softwarekomponenten in bestehende Systeme
einpassen und in Betrieb nehmen;
8.2
Netzwerke:
Vor- und Nachteile verschiedener Netzwerktopologien, - protokolle und -Schnittstellen
für unterschiedliche Anwendungsbereiche bewerten, Netzwerkprodukte und
Netzwerkbetriebssysteme auswählen; Netzwerkkomponenten und Netzwerkbetriebssysteme
installieren und konfigurieren; Übergänge zwischen verschiedenen Netzwerken herstellen;
Softwarearchitekturen in Netze integrieren;
8.3 Systemlösungen:
Anwendungsprogramme und Softwarekomponenten hinsichtlich ihres Leistungsumfanges
beurteilen und entsprechend den Kundenanforderungen auswählen; Softwarekomponenten unter
Beachtung von Arbeitsabläufen und Datenflüssen zu komplexen Systemlösungen integrieren;
Systemlösungen entsprechend den kundenspezifischen Anforderungen einrichten,
konfigurieren und anpassen; Prozeduren zur Automatisierung von Abläufen erstellen und in
den Systemablauf einbinden; Sicherheitsmechanismen, insbesondere Zugriffsmöglichkeiten,
festlegen und implementieren; Bedienoberflächen und Benutzerdialoge einrichten;
Leistungsfähigkeit von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik
ermitteln, beurteilen und optimieren;
8.4 Einführung von Systemen:
Dokumentationen zielgruppengerecht erstellen, archivieren und pflegen, insbesondere
Programmierhandbücher, technische Dokumentationen, Hersteller-, System- sowie
Benutzerdokumentationen; Systemeinführung planen und mit den beteiligten
Organisationseinheiten abstimmen; Datenübernahmen planen und durchführen; Systeme unter
Beachtung der Betriebsabläufe steuern; Systemkomponenten aus integrierten Systemen
entfernen.
9.1 Benutzerunterstützung:
Anwendungsmöglichkeiten, Leistungsspektrum und Bedienung komplexer Systeme vor Benutzern
präsentieren; Bedienungsunterlagen und Hilfe-Programme zur Benutzerunterstützung
bereitstellen sowie Systeme zur interaktiven Benutzerunterstützung einrichten; Benutzerprobleme aufnehmen und
analysieren sowie Vorschläge zur Problemlösung unterbreiten;
9.2 Fehleranalyse, Störungsbeseitigung:
Geräte prüfen, Fehler systematisch
ermitteln und beseitigen, Instandhaltung veranlassen; Daten von defekten Geräten retten
und bereitstellen; Präventivmaßnahmen zur Fehlervermeidung konzipieren und durchführen;
9.3 Systemunterstützung:
Richtlinien zur Nutzung informations- und telekommunikationstechnischer Systeme
erstellen und einführen, insbesondere zur Einhaltung von Lizenzbestimmungen, für
Zugriffsberechtigungen auf Datenbestände, deren Weitergabe und Speicherung, zur
Datensicherung und Archivierung, für Notfallmaßnahmen beim Ausfall von Systemen,
Geräte, Software, Dokumentationen und Verbrauchsmaterialien für die Nutzung
informations- und telekommunikationstechnischer Systeme beschaffen, bereitstellen und
verwalten; Systemkapazitäten planen und Benutzern zuteilen; Verfahren zur Pflege und
Verwaltung von Datenbeständen einrichten; Zugangsvoraussetzungen für die Nutzung
externer Datenbanken und Informations- und Telekommunikationssysteme herstellen.
10 Fachaufgaben im Einsatzgebiet
10.1 Produkte, Prozesse und Verfahren:
bereichs- und produktspezifische Informationen nutzen; die für das Einsatzgebiet
typischen Produkte, Prozesse und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen an komplexe
Systemlösungen analysieren und in ein Lösungskonzept umsetzen; Informationswege,
-strukturen und -verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen
Funktionsbereichen des Einsatzgebietes analysieren; vorhandene Systemlösungen im
Einsatzgebiet erfassen und nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, Funktionalität,
Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit bewerten;
10.2 Projektplanung:
Projektziele festlegen und Teilaufgaben definieren; Teilaufgaben unter Beachtung
arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte
planen, insbesondere Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung
durchführen; Systemkonzeptionen unter Anwendung einsatzgebietstypischer Verfahren
erstellen; Projektplanungswerkzeuge anwenden;
10.3 Projektdurchführung:
einsatzgebietsspezifische Systemlösungen unter Beachtung wirtschaftlicher und
terminlicher Vorgaben erstellen; die im Einsatzgebiet typischen Werkzeuge und Verfahren
anwenden sowie Systemkomponenten einsetzen; bei der Auftragsbearbeitung mit Kunden,
internen Stellen und externen Dienstleistern zusammenarbeiten; Systeme an Kunden
übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen; Einführung von Systemlösungen unter
Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit den Kunden abstimmen
und kontrollieren;
10.4 Projektkontrolle, Qualitätssicherung:
Zielerreichung kontrollieren, insbesondere
Soll- Ist-Vergleich durchführen; Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend
durchführen; Projektablauf sowie Qualitätskontrollen und durchgeführte Testläufe
dokumentieren; bei Störungen im Projektablauf Kunden informieren und Lösungsalternativen
aufzeigen; Leistungen abrechnen, Nachkalkulationen durchführen, abrechnungsrelevante
Daten dokumentieren.
Zeitrahmenmethode
Die Zeitrahmenmethode ist eine pädagogisch orientierte Umsetzungshilfe für die
Praxis. Sie ermöglicht es dem Ausbilder, inhaltliche Schwerpunkte zu verteilen sowohl
innerhalb eines Ausbildungsjahres, als auch auf die gesamte Ausbildung. Gleichzeitig
können Lerninhalte nicht nur innerhalb eines Ausbildungsjahres verteilt, sondern auch
miteinander verknüpft werden. Auch zwischen den verschiedenen Ausbildungsjahren.
Die Zeitrahmenmethode ermöglicht somit eine integrierte arbeitsplatzbezogene Vermittlung
von Wissen und Anwendung; durch die Zeitrahmenvorgaben wird die zeitliche Flexibilität
der Lerninhalte erhöht.
Kernqualifikationen während der gesamten Ausbildungszeit:
Die Ausbildungsinhalte (Der Ausbildungsbetrieb, Geschäftsund Leistungsprozesse, Arbeitsorganisation undArbeitstechniken, Informationsund telekommunikationstechnische Produkte und Märkte, Herstellen und Betreuen von Systemlösungen) werden in einem zeitlichen Umfang von insgesamt 18 Monaten, verteilt über die gesamte Ausbildungszeit, vermittelt. Diese Kernqualifikationen sind in Verbindung mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
Fachqualifikationen während der gesamten Ausbildungszeit:
In weiteren, gleichfalls über die gesamte Ausbildungszeit
verteilten 18 Monaten, werden die berufsspezifischen Fertigkeiten und Kenntnisse
In der Fachrichtung
Anwendungsentwicklung:
Systementwicklung, Schulung, Informations- und telekommunikationstechnische Systeme,
kundenspezifische Anwendungslösungen, Fachaufgaben im Einsatzgebiet,
In der Fachrichtung Systemintegration:
Systementwicklung, Schulung, Systemintegration, Service, Fachaufgaben im Einsatzgebiet
vermittelt.
Schwerpunkte im ersten Jahr:
Die Ausbildungsinhalte
Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme, Anwendungssoftware,
Programmiertechniken, Installieren und Konfigurieren,
sind schwerpunktmäßig im ersten Jahr zu vermitteln und damit Gegenstand der Zwischenprüfung. Diese Berufsbildpositionen werden im zweiten und dritten Ausbildungsjahr im Zusammenhang mit den anderen Berufsbildpositionen fortgeführt und vertieft.
Zeitliche Gliederung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Schwerpunkte im zweiten und dritten Jahr:
Die Ausbildungsinhalte
Ist-Analyse und Konzeption, Datenschutz und Urheberrecht, Systempflege,
Analyse und Design, Schnittstellenkonzepte, Schulung,
Einsatzgebiete im dritten Jahr:
Die Fachaufgaben im Einsatzgebiet sind im dritten Ausbildungsjahr zu vermitteln und in einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen:
Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Es können auch andere Einsatzgebiete zugrunde gelegt werden, wenn die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse in Breite und Tiefe gleichwertig sind.
Zeitliche Gliederung in der Fachrichtung Systemintegration
Schwerpunkte im zweiten und dritten Jahr:
Die Ausbildungsinhalte
sind schwerpunktmäßig im zweiten und dritten Jahr zu vermitteln.
Einsatzgebiete im dritten Jahr:
Die Fachaufgaben im Einsatzgebiet sind im dritten Ausbildungsjahr zu vermitteln und in einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen:
Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Es können auch andere Einsatzgebiete zugrunde gelegt werden, wenn die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse in Breite und Tiefe gleichwertig sind.
Praxis geht vor
Eine abweichende zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbiidungsjahres stattfinden und bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte des ersten Ausbildungsjahres.
Der Prüfling soll in einer schriftlichen Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten vier Aufgaben bearbeiten, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen. Dabei ist auch die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang einschließt, nachzuweisen.
Welche
Themen geprüft werden
Abschlußprüfung
Die
Struktur der Prüfung
In der Abschlußprüfung schlägt sich die Idee eines ganzheitlichen
Ausbildungskonzeptes nieder: bereichsübergreifendes Denken und Handeln stehen im
Vordergrund.
Die Prüfung gliedert sich deshalb in zwei Teile:
Prüfteil A
ist bestimmt durch eine Projektarbeit. Das Thema dazu soll aus dem aktuellen
Betriebsgeschehen gewählt werden. Das hat für die Auszubildenden wie auch für den
Betrieb Vorteile: Am Ende der Ausbildung steht noch einmal der Brückenschlag in den
Berufsalltag.
Und dem Ausbildungsbetrieb steht ein direkt verwertbares Ergebnis zur Verfügung.
Prüfteil
B
ist geprägt durch eine schriftliche
Klausur. Es sind Aufgaben aus den Fachqualifikationen (Ganzheitliche
Aufgabe I) und aus den Kernqualifikationen (Ganzheitliche
Aufgabe II) sowie aus dem Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde zu lösen.
Teil A: Betriebliche Projektarbeit und Dokumentation;
Präsentation und Fachgespräch
Der Prüfungsteil A besteht aus den beiden Prüfungsbereichen Betriebliche Projektarbeit
und Dokumentation sowie Präsentation und Fachgespräch. Beide Bereiche haben das gleiche
Gewicht.
Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Als betriebliche Projektarbeit soll der Prüfling in höchstens 70 Stunden einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung zur Genehmigung vorzulegen.
Für die Projektarbeit kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht :
Als betriebliche
Projektarbeit soll der Prüfling in höchstens 35 Stunden einen Auftrag oder einen
abgegrenzten Teilauftrag ausführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Dem
Prüfungsausschuß ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende
Konzept einschließlich einer Zeitplanung zur Genehmigung vorzulegen.
Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, daß er
Aufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer
und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie
Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 30 Minuten die betriebliche Projektarbeit dem
Prüfungsausschuß präsentieren sowie ein Fachgespräch führen. Dem Prüfungsausschuß
sind die Hilfsmittel zur Genehmigung vorzulegen.
Durch die Präsentation einschließlich
Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, daß er fachbezogene Probleme und
Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten
fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann.
Für die Projektarbeit kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht :
Teil B: Zwei
ganzheitliche Aufgaben sowie Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfungsteil B besteht aus den drei Prüfungsbereichen Ganzheitliche Aufgabe 1, Ganzheitliche Aufgabe 11 sowie Wirtschaftsund Sozialkunde. Die Ganzheitlichen Aufgaben haben jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschaftsund Sozialkunde.
Ganzheitliche
Aufgabe I:
Der Prüfling soll in höchstens 90
Minuten insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben ausführen:
Der Prüfling soll in höchstens 90 Minuten insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben ausführen:
Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:
Der Prüfling soll in höchstens 60 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus folgenden Gebieten lösen:
allgemeine, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt.
Dann ist die Prüfung bestanden:
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Wird ein Prüfungsbereich des Prüfungsteiles A.oder B mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Der Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.