Das Ausbildungsprofil

Fachinformatiker / Fachinformatikerin


Mit Fachinformatikern/Fachinformatikerinnen gewinnt das Unternehmen Mitarbeiter, die komplexe Hard- und Softwaresysteme planen und realisieren können. Sie stehen den Kunden und Benutzern für die fachliche Beratung, Betreuung und Schulung zur Verfügung.

Berufsbezeichnung:
Fachinformatiker/Fachinformatikerin

Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt in einer von zwei Fachrichtungen: Anwendungsentwicklung oder Systemintegration.

Arbeitsgebiet:
Fachinformatiker/Fachinformatikerinnen setzen fachspezifische Anforderungen in komplexe Hard- und Softwaresysteme um. Sie analysieren, planen und realisieren informationsund telekommunikationstechnische Systeme. Fachinformatiker/Fachinformatikerinnen führen neue oder modifizierte Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik ein. Kunden und Benutzern stehen sie für die fachliche Beratung, Betreuung und Schulung zur Verfügung.

Typische Einsatzgebiete in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung sind zum Beispiel Kaufmännische Systeme, Technische Systeme, Expertensysteme, Mathematisch- wissenschaftliche Systeme oder Multimedia- Systeme.
Typische Einsatzgebiete in der Fachrichtung Systemintegration sind zum Beispiel Rechenzentren, Netzwerke, Client/Server-Systeme, Festnetze oder Funknetze.

Ausbildung im dualen System:
Die Ausbildung findet im bewährten, dualen System an zwei Lernorten statt: Die Berufsschule begleitet die betriebliche Ausbildung.

Modernes System der Kern- und Fachqualifikationen:
Die für alle Berufe gemeinsamen Kernqualifikationen werden ergänzt durch spezifische Fachqualifikationen. Berufsübergreifendes Denken und die Fähigkeit, das Zusammenwirken der Techniken aufzunehmen, wird durch diesen ganzheitlichen Ansatz gefördert.

So vertiefen Fachinformatiker/Fachinformatikerinnen durch die beiden Fachrichtungen die Anwendungsentwicklung und die Systemintegration.

 

 

 

Detailinformationen

Direkter Sprung zum Anfang des Textes

1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur:
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht:
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit:
1.4 Umweltschutz:

2 G
eschäfts- und Leistungsprozesse
2.1 Leistungserstellung und -verwertung:
2.2 Betriebliche Organisation:
2.3 Beschaffung:

2.4 Markt- und Kundenbeziehungen:
2.5 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:

3 Arbeitsorganisation und - techniken

3.1 Informieren und Kommunizieren:
3.2 Planen und Organisieren:
3.3 Teamarbeit:

4 Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte
4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends:
4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme:
4.3 Anwendungssoftware:
4.4 Netze, Dienste:


5 Herstellen und Betreuen von Systemlösungen
5.1 Ist-Analyse und Konzeption:
5.2 Programmiertechniken:
5.3 Installieren und Konfigurieren:
5.4 Datenschutz und Urheberrecht:
5.5 Systempflege:


6 Systementwicklung
6.1 Analyse und Design:
6.2 Programmerstellung und Dokumentation:
6.3 Schnittstellenkonzepte:
6.4 Schnittstellenkonzepte:

7 Schulung

 


Fachrichtung Anwendungsentwicklung

8    IT-Systeme
8. 1 Architekturen:
8.2 Architekturen:

9 Kundenspezifische Anwendungslösungen

9.1 Kundenspezifische Anpassung und Softwarepflege:

9.2 Bedienoberflächen:
9.3 Softwarebasierte Präsentation:
9.4 Technisches Marketing:

10 Fachaufgaben im Einsatzgebiet

10.1 Produkte, Prozesse und Verfahren:
10.2 Projektplanung:
10.3 Projektdurchführung:
10.4 Projektkontrolle, Qualitätssicherung:

 


Fachrichtung Systemintegration

8 Systemintegration
8.1 Systemkonfiguration:
8.2 Netzwerke:

8.3 Systemlösungen:
8.4 Einführung von Systemen:

9 Service
9.1 Benutzerunterstützung:
9.2 Fehleranalyse, Störungsbeseitigung:
9.3 Systemunterstützung:

10 Fachaufgaben im Einsatzgebiet
10.1 Produkte, Prozesse und Verfahren:
10.2 Projektplanung:
10.3 Projektdurchführung:
10.4 Projektkontrolle, Qualitätssicherung:

 

Praxistip: Wie eine Ausbildung zeitlich gegliedert werden kann
Zeitrahmenmethode
Kernqualifikationen während der gesamten Ausbildungszeit:

Fachqualifikationen während der gesamten Ausbildungszeit:
Schwerpunkte im ersten Jahr:

Zeitliche Gliederung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Schwerpunkte im zweiten und dritten Jahr:

Einsatzgebiete im dritten Jahr:

Zeitliche Gliederung in der Fachrichtung Systemintegration
Schwerpunkte im zweiten und dritten Jahr:
Einsatzgebiete im dritten Jahr:

Die Prüfungen
Zwischenprüfung
Welche Themen geprüft werden

Abschlußprüfung
Die Struktur der Prüfung
Prüfteil A
Prüfteil B

Teil A:    Betriebliche Projektarbeit und Dokumentation;Präsentation und Fachgespräch

Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Fachrichtung Systemintegration

Teil B: Zwei ganzheitliche Aufgaben sowie Wirtschafts- und Sozialkunde
Ganzheitliche Aufgabe I:
Ganzheitliche Aufgabe II:
Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:

Dann ist die Prüfung bestanden:

 

Schwerpunkte:
Komplexe Hard- und Software, kundenspezifische Lösungen.

Kurzfassung des Ausbildungsrahmenplans

Die folgenden Qualifikationen sollen so vermittelt werden, daß die Auszubildenden zur Ausübung qualifizierter beruflicher Tätigkeiten befähigt werden.
Ziel ist es insbesondere, selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang zu fördern.


Die Kernqualifikationen


1    Der Ausbildungsbetrieb

1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur:
Aufgaben, Art, Rechtsform des Ausbildungsbetriebes; Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Verbänden, Behörden, Gewerkschaften;

1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht:
Vorschriften zur Berufsausbildung; Ausbildungsordnung und betrieblicher Ausbildungsplan; Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten; Arbeits- und Tarifrecht; Entgeltabrechnung; betriebsverfassungsrechtliche Organe;

1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit:
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften; Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit; Unfälle; Brandschutz;

1.4 Umweltschutz:
Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb; Regelungen des Umweltschutzes; umweltschonende Energie-
und Materialverwendung, Materialentsorgung.


2   Geschäfts- und Leistungsprozesse

2.1 Leistungserstellung und -verwertung:
Wirtschaftlichkeit; Produktivität; Wettbewerbssituation; Rolle von Kunden und Lieferanten;

2.2 Betriebliche Organisation:
Zuständigkeiten; Zusammenarbeit; informationsflüsse, Entscheidungsprozesse; Organisationsformen; Schwachstellen im Betriebsablauf;

2.3 Beschaffung:
Bedarf ermitteln; Produktinformationen auswerten; Angebote einholen; Waren bestellen und kontrollieren;

2.4 Markt- und Kundenbeziehungen:
Marktbeobachtung; Preise, Leistungen, Konditionen; unterschiedliche Zielgruppen; Kunden beraten; Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten; Marketing- und Verkaufsfördermaßnahmen;

2.5 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
Kosten und Erträge; Ergebnisse der Betriebsabrechnung auswerten; Daten für Statistiken beschaffen, darstellen und interpretieren.


3 Arbeitsorganisation und - techniken

3.1 Informieren und Kommunizieren:
technische Unterlagen, Dokumentationen in Deutsch und Englisch auswerten; Gespräche situationsgerecht führen; Sachverhalte visualisieren und präsentieren; Schriftverkehr durchführen; Grafiken erstellen; Standardsoftware anwenden;

3.2 Planen und Organisieren:
Arbeitsschritte festlegen; Termine planen  und abstimmen; Probleme analysieren und als Aufgabe definieren; Lösungsalternativen entwickeln; Lerntechniken anwenden; Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsorganisation;

3.3 Teamarbeit:
Aufgaben im Team planen und bearbeiten; Konfliktregelungen.


4 Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte

4.1 Einsatzfelder
und Entwicklungstrends:
marktgängige Systeme unterscheiden; Veränderungen von Einsatzfeldern; technologische Entwicklungstrends sowie deren Auswirkungen;

4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme:
Systemarchitekturen, Hardwareschnittstellen, Speichermedien, EinAusgabe-Geräte, Betriebssysteme und ihre Komponenten unterscheiden; Kompatibilität beurteilen;

4.3 Anwendungssoftware:
AnwendungsSoftware sowie ihre Hardwareund Systemvoraussetzungen beurteilen;

4.4 Netze, Dienste:
Netzwerkarchitekturen und -betriebssysteme beurteilen; Voraussetzungen für die Nutzung von IT- Diensten nutzen.

 

5 Herstellen und Betreuen von Systemlösungen

5.1 Ist-Analyse und Konzeption:
vorhandene Systeme, Arbeitsablauf, Datenflüsse und Schnittstellen analysieren; Anforderungen an Systeme feststellen; Komponenten auswählen;

5.2 Programmiertechniken:
Programmierlogik und -methoden anwenden; Anwendungen mit Makro- oder Programmiersprache erstellen;

5.3 Installieren und Konfigurieren:
Systeme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren; Systeme testen;

5.4 Datenschutz und Urheberrecht:
Verschlüsselungsverfahren; Vorschriften des Datenschutzes und des Urheberrechtes; Fernmeldegeheimnis; Datenbestände löschen;
Daten entsorgen;

5.5 Systempflege:
Datenbanken einrichten, Abfragen durchführen; Datenkonvertierungen durchführen; Datensicherung, Datenwiederherstellung; Störungen analysieren und beheben.

 


Die Fachqualifikationen

6 Systementwicklung

6.1 Analyse und Design:
Vorgehensmodelle und -methoden sowie Entwicklungsumgebungen aufgabenbezogen auswählen und anwenden; strukturierte und objektorientierte Analyse- und Designverfahren anwenden; Programmspezifikationen festlegen, Datenmodelle und Strukturen aus fachlichen Anforderungen ableiten, Schnittstellen festlegen; Methoden zur Strukturierung von Daten und Programmen anwenden; Daten und Funktionen zu Objekten zusammenfassen, Klassen definieren und Hierarchiediagramme erstellen;

6.2 Programmerstellung und Dokumentation:
Programmiersprachen auswählen, unterschiedliche Programmiersprachen anwenden; Softwareentwicklungsumgebungen an das Systemumfeld anpassen; Schnittstellen aus Programmen ansprechen, insbesondere zum Betriebssystem, zu graphischen Oberflächen und zu Datenbanken; Programme entsprechend der fachinhaltlichen Funktionen modular aufbauen; Programme unter Berücksichtigung der Wartbarkeit und Wiederverwendbarkeit erstellen; Software Entwicklungswerkzeuge aufgabenbezogen anwenden; Softwarekonfiguration verwalten (Konfigurationsmanagement);

6.3 Schnittstellenkonzepte:
Verfahren des Datenaustausches anwenden, Produkte zum Datenaustausch einsetzen; Datenfelder mit Hilfe von Werkzeugen inhaltlich und strukturell abgleichen;

6.4 Schnittstellenkonzepte:
Testkonzept und Testplan erstellen; Testumfang festlegen, Testdaten generieren und auswählen; informations- und telekommunikationstechnische Systeme unter Einsatz von Werkzeugen zur Ablaufüberwachung, Protokollierung und Speicherüberwachung testen; Testergebnisse auswerten und dokumentieren.

 


7 Schulung

Schulungsziele und -methoden festlegen; Schulungsmaßnahmen, insbesondere Termine, Sachmittel- und Personaleinsatz planen und mit Kunden abstimmen; Schulungsveranstaltungen organisatorisch vorbereiten; Schulungsinhalte visualisieren, insbesondere Präsentationsgrafiken erstellen; Anwenderschulung insbesondere anhand von benutzerspezifischen Arbeitsaufgaben durchführen.


 

Fachrichtung Anwendungsentwicklung

8    IT-Systeme

8. 1 Architekturen:
Rechnerarchitekturen beurteilen und einordnen; Softwarearchitekturen aufgabenbezogen entwickeln; Softwarearchitekturen an Betriebssysteme anpassen; Softwarearchitekturen in Netze integrieren; Betriebssysteme anpassen und konfigurieren;

8.2 Architekturen:
Datenbankprodukte aufgabengerecht auswählen; Datenbankstrukturen, insbesondere logische Struktur der Daten, Objekte, Attribute, Relationen und Zugriffsmethoden festlegen sowie Schlüssel definieren; Sicherheitsmechanismen, insbesondere Zugriffsmöglichkeiten und -rechte festlegen und implementieren; Werkzeuge zur Sicherstellung der Datenintegrität implementieren; Datenbanksysteme testen und optimieren; Datenbestände strukturieren und in eine Datenbank übernehmen; Abfragen und Berichte von Datenbeständen unter Nutzung einer Abfragesprache erstellen; Schnittstellenprogramme in einer Datenbankprogrammiersprache erstellen.


9 Kundenspezifische Anwendungslösungen


9.1 Kundenspezifische Anpassung und Softwarepflege:

Anwendungslösungen entsprechend den kundenspezifischen Anforderungen einrichten, konfigurieren und anpassen; Software an eine veränderte Umgebung anpassen und weiterentwickeln; Anwendungslösungen mit Hilfe von Applikationssprachen erweitern; Fehler beseitigen; Konfigurationen verwalten;

9.2 Bedienoberflächen:
menügesteuerte und grafische Bedienoberflächen ergonomisch gestalten; Bedienoberflächen an die betrieblichen Erfordernisse anpassen; interaktive Applikationen unter Berücksichtigung fach- und benutzergerechter Dialoggestaltung erstellen;

9.3 Softwarebasierte Präsentation:
Konzepte für softwarebasierte Präsentationen erstellen, insbesondere Abläufe festlegen sowie Ton, Bild und Text auswählen; Ton, Bild und Text in eine Präsentation integrieren; Präsentationen durchführen;

9.4 Technisches Marketing:
Leistungsumfang und Spezifikationen erstellter Anwendungslösungen kundengerecht dokumentieren;Anwendungslösungen und Dokumentationen für den Vertrieb bereitstellen; Anwendungslösungen vor Entscheidern und Benutzern präsentieren; Bedienungsunterlagen und Hilfe-Programme zur Benutzerunterstützung bereitstellen sowie Systeme zur interaktiven Benutzerunterstützung einrichten; auf Benutzerprobleme eingehen, Vorschläge zur Problembeseitigung unterbreiten.

 

10 Fachaufgaben im Einsatzgebiet


Einsatzgebiete
Einsatzgebiete werden vom Betrieb festgelegt. Auszubildende vertiefen dort die Fachinhalte.
Solche Einsatzgebiete können hier sein:

10.1 Produkte, Prozesse und Verfahren:
bereichs- und produktspezifische Informationen nutzen; die für das Einsatzgebiet typischen Produkte, Prozesse und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen an Anwendungslösungen analysieren und in ein Lösungskonzept umsetzen; mit den für das Einsatzgebiet spezifischen Plattformen umgehen; Informationswege, -strukturen und - verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen des Einsatzgebietes analysieren; vorhandene Anwendungslösungen im Einsatzgebiet erfassen und nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit bewerten;

10.2 Projektplanung:
Projektziele festlegen und Teilaufgaben definieren; Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen, insbesondere Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchführen; einsatzgebietstypische Designverfahren anwenden; Projektplanungswerkzeuge anwenden;

10.3 Projektdurchführung:
einsatzgebietsspezifische Anwendungslösungen unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben erstellen; die im Einsatzgebiet typischen Programmbibliotheken, Programmodule, Prozeduren, Algorithmen und Optimierungsverfahren anwenden; bei der Auftragsbearbeitung mit Kunden, internen Stellen und externen Dienstleistern zusammenarbeiten; Anwendungslösungen dem Kunden
über geben, Abnahmeprotokolle anfertigen; Einführung von Anwendungslösungen unter Berücksichtigung
der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit den Kunden abstimmen und kontrollieren;

10.4 Projektkontrolle, Qualitätssicherung:
Zielerreichung kontrollieren, insbesondere Soll-Ist-Vergleich durchführen; Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen; Projektablauf sowie Qualitätskontrollen und durchgeführte Testläufe dokumentieren; bei Störungen im Projektablauf informieren und Lösungsalternativen aufzeigen; Leistungen abrechnen, Nachkalkulationen durchführen, abrechnungsrelevante Daten dokumentieren.

 

Fachrichtung Systemintegration

8 Systemintegration

8.1 Systemkonfiguration:
Rechner- und Systemarchitekturen sowie Betriebssysteme beurteilen und einordnen; Betriebssysteme unter Berücksichtigung ihrer Vor- und Nachteile für bestimmte Anwendungsbereiche auswählen und konfigurieren; Betriebssystemsteuerersprachen anwenden; Speichermedien, Steckkarten und Ein- und Ausgabegeräte ausHardwarekomponenten hard- und softwareseitig einstellen, insbesondere Peripheriegeräte, Schnittstellen, Übertragungswege und Übertragungsprotokolle, sowie gerätespezifische Hilfs- und Steuerprogramme installieren und konfigurieren; Kompatibilität von Systemkomponenten und Peripheriegeräten beurteilen und Kompatibilitätsprobleme Hard- und Softwarekomponenten in bestehende Systeme einpassen und in Betrieb nehmen;

8.2 Netzwerke:
Vor- und Nachteile verschiedener Netzwerktopologien, - protokolle und -Schnittstellen für unterschiedliche Anwendungsbereiche bewerten, Netzwerkprodukte und Netzwerkbetriebssysteme auswählen; Netzwerkkomponenten und Netzwerkbetriebssysteme installieren und konfigurieren; Übergänge zwischen verschiedenen Netzwerken herstellen; Softwarearchitekturen in Netze integrieren;

8.3 Systemlösungen:
Anwendungsprogramme und Softwarekomponenten hinsichtlich ihres Leistungsumfanges beurteilen und entsprechend den Kundenanforderungen auswählen; Softwarekomponenten unter Beachtung von Arbeitsabläufen und Datenflüssen zu komplexen Systemlösungen integrieren; Systemlösungen entsprechend den kundenspezifischen Anforderungen einrichten, konfigurieren und anpassen; Prozeduren zur Automatisierung von Abläufen erstellen und in den Systemablauf einbinden; Sicherheitsmechanismen, insbesondere Zugriffsmöglichkeiten, festlegen und implementieren; Bedienoberflächen und Benutzerdialoge einrichten; Leistungsfähigkeit von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik ermitteln, beurteilen und optimieren;

8.4 Einführung von Systemen:
Dokumentationen zielgruppengerecht erstellen, archivieren und pflegen, insbesondere Programmierhandbücher, technische Dokumentationen, Hersteller-, System- sowie Benutzerdokumentationen; Systemeinführung planen und mit den beteiligten Organisationseinheiten abstimmen; Datenübernahmen planen und durchführen; Systeme unter Beachtung der Betriebsabläufe steuern; Systemkomponenten aus integrierten Systemen entfernen.

 


9 Service

9.1 Benutzerunterstützung:
Anwendungsmöglichkeiten, Leistungsspektrum und Bedienung komplexer Systeme vor Benutzern präsentieren; Bedienungsunterlagen und Hilfe-Programme zur Benutzerunterstützung bereitstellen sowie Systeme zur interaktiven Benutzerunterst
ützung einrichten; Benutzerprobleme aufnehmen und analysieren sowie Vorschläge zur Problemlösung unterbreiten;

9.2 Fehleranalyse, Störungsbeseitigung:
Geräte prüfen, Fehler systematisch ermitteln und beseitigen, Instandhaltung veranlassen; Daten von defekten Geräten retten und bereitstellen; Präventivmaßnahmen zur Fehlervermeidung konzipieren und durchführen;

9.3 Systemunterstützung:
Richtlinien zur Nutzung informations- und telekommunikationstechnischer Systeme erstellen und einführen, insbesondere zur Einhaltung von Lizenzbestimmungen, für Zugriffsberechtigungen auf Datenbestände, deren Weitergabe und Speicherung, zur Datensicherung und Archivierung, für Notfallmaßnahmen beim Ausfall von Systemen, Geräte, Software, Dokumentationen und Verbrauchsmaterialien für die Nutzung informations- und telekommunikationstechnischer Systeme beschaffen, bereitstellen und verwalten; Systemkapazitäten planen und Benutzern zuteilen; Verfahren zur Pflege und Verwaltung von Datenbeständen einrichten; Zugangsvoraussetzungen für die Nutzung externer Datenbanken und Informations- und Telekommunikationssysteme herstellen.


10 Fachaufgaben im Einsatzgebiet

10.1 Produkte, Prozesse und Verfahren:
bereichs- und produktspezifische Informationen nutzen; die für das Einsatzgebiet typischen Produkte, Prozesse und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen an komplexe Systemlösungen analysieren und in ein Lösungskonzept umsetzen; Informationswege, -strukturen und -verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen des Einsatzgebietes analysieren; vorhandene Systemlösungen im Einsatzgebiet erfassen und nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit bewerten;

10.2 Projektplanung:
Projektziele festlegen und Teilaufgaben definieren; Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen, insbesondere Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchführen; Systemkonzeptionen unter Anwendung einsatzgebietstypischer Verfahren erstellen; Projektplanungswerkzeuge anwenden;

10.3 Projektdurchführung:
einsatzgebietsspezifische Systemlösungen unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben erstellen; die im Einsatzgebiet typischen Werkzeuge und Verfahren anwenden sowie Systemkomponenten einsetzen; bei der Auftragsbearbeitung mit Kunden, internen Stellen und externen Dienstleistern zusammenarbeiten; Systeme an Kunden übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen; Einführung von Systemlösungen unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit den Kunden abstimmen und kontrollieren;

10.4 Projektkontrolle, Qualitätssicherung:
Zielerreichung kontrollieren, insbesondere Soll- Ist-Vergleich durchführen; Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen; Projektablauf sowie Qualitätskontrollen und durchgeführte Testläufe dokumentieren; bei Störungen im Projektablauf Kunden informieren und Lösungsalternativen aufzeigen; Leistungen abrechnen, Nachkalkulationen durchführen, abrechnungsrelevante Daten dokumentieren.


Praxistip: Wie eine Ausbildung zeitlich gegliedert werden kann


Zeitrahmenmethode


Die Zeitrahmenmethode ist eine pädagogisch orientierte Umsetzungshilfe für die Praxis. Sie ermöglicht es dem Ausbilder, inhaltliche Schwerpunkte zu verteilen sowohl innerhalb eines Ausbildungsjahres, als auch auf die gesamte Ausbildung. Gleichzeitig können Lerninhalte nicht nur innerhalb eines Ausbildungsjahres verteilt, sondern auch miteinander verknüpft werden. Auch zwischen den verschiedenen Ausbildungsjahren.
Die Zeitrahmenmethode ermöglicht somit eine integrierte arbeitsplatzbezogene Vermittlung von Wissen und Anwendung; durch die Zeitrahmenvorgaben wird die zeitliche Flexibilität der Lerninhalte erhöht.

 

Kernqualifikationen während der gesamten Ausbildungszeit:

Die Ausbildungsinhalte (Der Ausbildungsbetrieb, Geschäftsund Leistungsprozesse, Arbeitsorganisation undArbeitstechniken, Informationsund telekommunikationstechnische Produkte und Märkte, Herstellen und Betreuen von Systemlösungen) werden in einem zeitlichen Umfang von insgesamt 18 Monaten, verteilt über die gesamte Ausbildungszeit, vermittelt. Diese Kernqualifikationen sind in Verbindung mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.

 

Fachqualifikationen während der gesamten Ausbildungszeit:

In weiteren, gleichfalls über die gesamte Ausbildungszeit verteilten 18 Monaten, werden die berufsspezifischen Fertigkeiten und Kenntnisse

vermittelt.

 

Schwerpunkte im ersten Jahr:

Die Ausbildungsinhalte

sind schwerpunktmäßig im ersten Jahr zu vermitteln und damit Gegenstand der Zwischenprüfung. Diese Berufsbildpositionen werden im zweiten und dritten Ausbildungsjahr im Zusammenhang mit den anderen Berufsbildpositionen fortgeführt und vertieft.


Zeitliche Gliederung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung


Schwerpunkte im zweiten und dritten Jahr:

Die Ausbildungsinhalte

 

Einsatzgebiete im dritten Jahr:

Die Fachaufgaben im Einsatzgebiet sind im dritten Ausbildungsjahr zu vermitteln und in einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen:

Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Es können auch andere Einsatzgebiete zugrunde gelegt werden, wenn die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse in Breite und Tiefe gleichwertig sind.


Zeitliche Gliederung in der Fachrichtung Systemintegration


Schwerpunkte im zweiten und dritten Jahr:

Die Ausbildungsinhalte

sind schwerpunktmäßig im zweiten und dritten Jahr zu vermitteln.



Einsatzgebiete im dritten Jahr:

Die Fachaufgaben im Einsatzgebiet sind im dritten Ausbildungsjahr zu vermitteln und in einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen:

Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Es können auch andere Einsatzgebiete zugrunde gelegt werden, wenn die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse in Breite und Tiefe gleichwertig sind.

 

Praxis geht vor

Eine abweichende zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

 

 

Die Prüfungen

 

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbiidungsjahres stattfinden und bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte des ersten Ausbildungsjahres.

Der Prüfling soll in einer schriftlichen Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten vier Aufgaben bearbeiten, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen. Dabei ist auch die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang einschließt, nachzuweisen.

 


Welche Themen geprüft werden

Abschlußprüfung

Die Struktur der Prüfung

In der Abschlußprüfung schlägt sich die Idee eines ganzheitlichen Ausbildungskonzeptes nieder: bereichsübergreifendes Denken und Handeln stehen im Vordergrund.

Die Prüfung gliedert sich deshalb in zwei Teile:

Prüfteil A
ist bestimmt durch eine Projektarbeit. Das Thema dazu soll aus dem aktuellen Betriebsgeschehen gewählt werden. Das hat für die Auszubildenden wie auch für den Betrieb Vorteile: Am Ende der Ausbildung steht noch einmal der Brückenschlag in den Berufsalltag.
Und dem Ausbildungsbetrieb steht ein direkt verwertbares Ergebnis zur Verfügung.

Prüfteil B
ist geprägt durch eine schriftliche Klausur. Es sind Aufgaben aus den Fachqualifikationen (Ganzheitliche Aufgabe I) und aus den Kernqualifikationen (Ganzheitliche Aufgabe II) sowie aus dem Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde zu lösen.

 

Teil A:    Betriebliche Projektarbeit und Dokumentation;
                Präsentation und Fachgespräch


Der Prüfungsteil A besteht aus den beiden Prüfungsbereichen Betriebliche Projektarbeit und Dokumentation sowie Präsentation und Fachgespräch. Beide Bereiche haben das gleiche Gewicht.


Fachrichtung Anwendungsentwicklung

Als betriebliche Projektarbeit soll der Prüfling in höchstens 70 Stunden einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung zur Genehmigung vorzulegen.

Für die Projektarbeit kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht :

 

 
Fachrichtung Systemintegration

Als betriebliche Projektarbeit soll der Prüfling in höchstens 35 Stunden einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Dem Prüfungsausschuß ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung zur Genehmigung vorzulegen.
Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, daß er Aufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 30 Minuten die betriebliche Projektarbeit dem Prüfungsausschuß präsentieren sowie ein Fachgespräch führen. Dem Prüfungsausschuß sind die Hilfsmittel zur Genehmigung vorzulegen.

Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, daß er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann.

Für die Projektarbeit kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht :

 


Teil B: Zwei ganzheitliche Aufgaben sowie Wirtschafts- und Sozialkunde

Der Prüfungsteil B besteht aus den drei Prüfungsbereichen Ganzheitliche Aufgabe 1, Ganzheitliche Aufgabe 11 sowie Wirtschaftsund Sozialkunde. Die Ganzheitlichen Aufgaben haben jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschaftsund Sozialkunde.

Ganzheitliche Aufgabe I:
Der Prüfling soll in höchstens 90 Minuten insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben ausführen:

Ganzheitliche Aufgabe II:

Der Prüfling soll in höchstens 90 Minuten insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben ausführen:

 

Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:

Der Prüfling soll in höchstens 60 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus folgenden Gebieten lösen:

 


Dann ist die Prüfung bestanden:

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Wird ein Prüfungsbereich des Prüfungsteiles A.oder B mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Der Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.