M 2.104 Benutzerprofile zur Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten von Windows 95

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator

Soll unerfahrenen Benutzern das Navigieren unter Windows 95 erleichtert werden oder ist aus betrieblicher Sicht die Einschränkung bestimmter Ressourcen notwendig, so kann unter Windows 95 mit sogenannten Systemrichtlinien die Benutzerumgebung benutzerspezifisch mit bestimmten Restriktionen versehen werden. Jedoch sollte berücksichtigt werden, daß Benutzer gegenüber dem IT-System möglicherweise eine abweisende Haltung einnehmen, wenn Einschränkungen nicht unmittelbar einsichtig sind. Eine Einschränkung sollte also nur dann erfolgen, wenn sie tatsächlich notwendig ist oder wenn sie vom Benutzer nicht bemerkt wird.

Sobald Systemrichtlinien aktiviert sind, wird beim Starten von Windows 95 überprüft, ob benutzerspezifische Einschränkungen für den aktuellen Benutzer eingerichtet wurden. Ist dies der Fall, werden diese geladen. Ist dies nicht der Fall, werden die Einschränkungen für den Standardbenutzer herangezogen. Im folgenden werden zunächst die prinzipiellen Einschränkungen beschrieben, die mit den Systemrichtlinien eingestellt werden können. Anschließend wird aufgezeigt, wie diese mittels des Systemrichtlinieneditors ( POLEDIT.EXE) angelegt und aktiviert werden können.

Die wesentlichen mit Systemrichtlinien einzustellenden Restriktionen für einen nicht vernetzten Windows 95-Rechner sind:

Zusätzlich kann für den Rechner gefordert werden, daß die Windows 95-Anmeldekennwörter sowohl aus Buchstaben als auch aus Sonderzeichen oder Zahlen bestehen müssen und welche Mindestlänge sie aufweisen sollen. Programme, die beim Systemstart ausgeführt werden sollen, lassen sich ebenfalls vorgeben.

Im folgenden wird in einzelnen Schritten gezeigt, wie Systemrichtlinien angelegt und aktiviert werden können und welche Restriktionen für einen nicht vernetzten Windows 95-Rechner Sicherheit bieten:

1. Anlegen einer Systemrichtliniendatei

Mit Hilfe des Systemrichtlinieneditors wird eine Systemrichtliniendatei erzeugt. Ihr Name ist zwar beliebig, jedoch wird an dieser Stelle der Einfachheit halber der Name CONFIG.POL gewählt. Dazu wird das Programm POLEDIT.EXE aufgerufen, eine neue Datei angelegt und diese unter dem Namen CONFIG.POL abgespeichert. Diese Datei enthält automatisch Einträge für den Standardbenutzer und den Standardcomputer, die im nächsten Schritt ggf. einzuschränken sind. Für den Administrator sind ebenfalls Einträge für den Computer und den Benutzer anzulegen (im Menü BEARBEITEN mit BENUTZER HINZUFÜGEN und COMPUTER HINZUFÜGEN ), die im dritten Schritt zu spezifizieren sind.

2. Definition einer Richtlinie für den Standardbenutzer und Standardcomputer

Öffnet man mit dem Systemrichtlinieneditor die Einstellungen für den Standardbenutzer, so kann man menügeführt die entsprechenden sicherheitsrelevanten Einträge vornehmen.

Beispielsweise:

Für einen Standardbenutzer sollten folgende Restriktionen eingestellt werden:

SYSTEMSTEUERUNG

SHELL-ZUGRIFFSBESCHRÄNKUNGEN SY System-ZugriffsbeschrÄnkungen Für einen Standardcomputer sollten folgende Restriktionen eingestellt werden:

NETZWERK

SYSTEM 3. Definition einer Richtlinie für den Administrator

In einer Richtlinie für den Administrator sollten keine der obigen Restriktionen gesetzt werden. Hierfür ist ein eigener Benutzer unter Windows 95 sowie ein Benutzer und Computer mittels Systemrichtlinien einzurichten, da sonst für ihn die über den Standardbenutzer eingestellten Einschränkungen gelten. Das dazugehörige Paßwort darf nur dem Administrator und seinem Vertreter bekannt sein.

Diese Richtlinie ist ebenfalls in der Datei CONFIG.POL abzulegen.

4. Definition von Richtlinien für einzelne Benutzer basierend auf dem Standardbenutzer und Standardcomputer

Werden weitere Benutzer benötigt, deren Restriktionen sich von den unter 1. spezifizierten unterscheiden sollen, so sind analog zu 1. diese Richtlinien zusätzlich in der Datei CONFIG.POL einzurichten. Dazu kopiert man das Standardprofil, gibt diesem den Namen des betreffenden Benutzers und stellt die Restriktionen wie unter 1. für diesen Benutzer ein.

5. Aktivieren der Richtlinien

Beim Einrichten der Systemrichtlinien durch den Administrator ist besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten, da sehr leicht inkonsistente Systemzustände eingestellt werden können, die ein Arbeiten mit dem Rechner verhindern. Das Betriebssystem wäre neu zu installieren. Die Systemrichtlinien sollten also nur dann aktiviert werden, wenn die Richtlinien mit äußerster Sorgfalt definiert wurden.

Dazu öffnet der Administrator mit dem Systemrichtlinieneditor ( POLEDIT.EXE ) die lokale Registrierung und setzt dort für den LOKALEN COMPUTER unter der Option NETZWERK-UPDATE den Schalter REMOTE-UPDATE . Als Update-Modus muß INTERAKTIV gewählt werden. Der Pfad für die oben definierte CONFIG.POL ist ebenfalls anzugeben.

Die notwendigen Einstellungen können von besonders erfahrenen Administratoren auch mit dem Registrierungseditor (Programm REGEDIT.EXE ) vorgenommen werden.

Darüber hinaus sind in der Programmgruppe SYSTEMSTEUERUNG mit der Schaltfläche KENNWÖRTER die Benutzerprofile zu aktivieren.

Ergänzende Kontrollfragen:


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