M 2.137 Beschaffung eines geeigneten Datensicherungssystems
Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT
Verantwortlich für Umsetzung: Administrator
Ein Großteil der Fehler, die beim Erstellen oder Restaurieren einer
Datensicherung auftreten, sind Fehlbedienungen. Daher sollte bei der
Beschaffung eines Datensicherungssystem nicht allein auf seine
Leistungsfähigkeit geachtet werden, sondern auch auf seine Bedienbarkeit und
insbesondere auf seine Toleranz gegenüber Benutzerfehlern.
Bei der Auswahl von Sicherungssoftware sollte darauf geachtet werden, daß
sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Die Datensicherungssoftware sollte ein falsches Medium ebenso wie ein
beschädigtes Medium im Sicherungslaufwerk erkennen können.
- Sie sollte mit der vorhandenen Hardware problemlos zusammenarbeiten.
- Es sollte möglich sein, Sicherungen automatisch zu vorwählbaren Zeiten bzw.
in einstellbaren Intervallen durchführen zu lassen, ohne daß hierzu manuelle
Eingriffe (außer dem eventuell notwendigen Bereitstellen von
Sicherungsdatenträgern) erforderlich wären.
- Es sollte möglich sein, einen oder mehrere ausgewählte Benutzer automatisch
über das Sicherungsergebnis und eventuelle Fehlermeldungen per E-Mail oder
ähnliche Mechanismen zu informieren. Die Durchführung von Datensicherungen
inklusive des Sicherungsergebnisses und möglicher Fehlermeldungen sollten in
einer Protokolldatei abgespeichert werden.
- Die Sicherungssoftware sollte die Sicherung des Backup-Mediums durch ein
Paßwort, oder noch besser durch Verschlüsselung unterstützen. Weiterhin sollte
sie in der Lage sein, die gesicherten Daten in komprimierter Form
abzuspeichern.
- Durch Vorgabe geeigneter Include- und Exclude-Listen bei der Datei- und
Verzeichnisauswahl sollte genau spezifiziert werden können, welche Daten zu
sichern sind und welche nicht. Es sollte möglich sein, diese Listen zu
Sicherungsprofilen zusammenzufassen, abzuspeichern und für spätere
Sicherungsläufe wieder zu benutzen.
- Es sollte möglich sein, die zu sichernden Daten in Abhängigkeit vom Datum
ihrer Erstellung bzw. ihrer letzten Modifikation auszuwählen.
- Die Sicherungssoftware sollte die Erzeugung logischer und physischer
Vollkopien sowie inkrementeller Kopien (Änderungssicherungen)
unterstützen.
- Die zu sichernden Daten sollten auch auf Festplatten und Netzlaufwerken
abgespeichert werden können.
- Die Sicherungssoftware sollte in der Lage sein, nach der Sicherung einen
automatischen Vergleich der gesicherten Daten mit dem Original durchzuführen
und nach der Wiederherstellung von Daten einen entsprechenden Vergleich
zwischen den rekonstruierten Daten und dem Inhalt des Sicherungsdatenträgers
durchzuführen.
- Bei der Wiederherstellung von Dateien sollte es möglich sein auszuwählen,
ob die Dateien am ursprünglichen Ort oder auf einer anderen Platte bzw. in
einem anderen Verzeichnis wiederhergestellt werden. Ebenso sollte es möglich
sein, das Verhalten der Software für den Fall zu steuern, daß am Zielort schon
eine Datei gleichen Namens vorhanden ist. Dabei sollte man wählen können, ob
diese Datei immer, nie oder nur in dem Fall, daß sie älter als die zu
rekonstruierende Datei ist, überschrieben wird, oder daß in diesem Fall eine
explizite Anfrage erfolgt.
Falls mit dem eingesetzten Programm die Datensicherung durch Paßwort
geschützt werden kann, sollte diese Option genutzt werden. Das Paßwort ist dann
gesichert zu hinterlegen (siehe M 2.22 Hinterlegen des Paßwortes).
Bei den meisten Betriebssystemen werden Programme für Datensicherungen
mitgeliefert. Nicht alle erfüllen allerdings die Ansprüche an Produkte für
professionelle und komfortable Datensicherungen. Stehen aber keine solchen
Produkte zur Verfügung, so sollten die systemzugehörigen Programme verwendet
werden.
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