Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung
Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT, Leiter Organisation
Betriebsmittel (oder Sachmittel) für den IT-Einsatz sind alle erforderlichen Mittel wie Hardware-Komponenten (Rechner, Tastatur, Drucker usw.), Software (Systemsoftware, Individualprogramme, Standardprogramme u. ä.), Verbrauchsmaterial (Papier, Toner, Druckerpatronen), Datenträger (Magnetbänder, Disketten, Streamertapes, Festplatten, Wechselplatten, CD-ROMs u. ä.).
Die Betriebsmittelverwaltung umfaßt die Abwicklung der Aufgaben:
Die Beschaffung von Betriebsmitteln ist beim Einsatz von Informationstechnik von besonderer Bedeutung. Mit einem geregelten Beschaffungsverfahren lassen sich insbesondere die Ziele unterstützen, die mit dem Einsatz von Informationstechnik angestrebt werden: Leistungssteigerung, Wirtschaftlichkeit, Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten.
Neben reinen Wirtschaftlichkeitsaspekten kann durch ein geregeltes Beschaffungsverfahren - das von zentraler Stelle aus vorgenommen werden kann - auch die Neu- und Weiterentwicklung im Bereich der Informationstechnik stärker berücksichtigt werden.
Eine zentrale Beschaffung sichert darüber hinaus die Einführung und Einhaltung eines "Hausstandards", der die Schulung der Mitarbeiter und Wartungsaktivitäten vereinfacht.
Mit einem geregelten Prüfverfahren vor Einsatz der Betriebsmittel lassen sich unterschiedliche Gefährdungen abwenden. Beispiele sind:
Für die Bestandsführung müssen die Betriebsmittel in Bestandsverzeichnissen aufgelistet werden. Ein solches Bestandsverzeichnis muß Auskunft geben können über:
Ergänzende Kontrollfragen:
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