M 2.20 Kontrolle bestehender Verbindungen
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik, Leiter IT
Verantwortlich für Umsetzung: Leiter Haustechnik, Netzplaner
Alle Verteiler und Zugdosen sind einer (zumindest stichprobenartigen)
Sichtprüfung zu unterziehen. Dabei ist auf folgende Punkte zu achten:
- Spuren von gewaltsamen Öffnungsversuchen an verschlossenen Verteilern,
- Aktualität der im Verteiler befindlichen Dokumentation,
- Übereinstimmung der tatsächlichen Beschaltungen und Rangierungen mit der
Dokumentation,
- Unversehrtheit der Kurzschlüsse und Erdungen nicht benötigter Leitungen
und
- unzulässige Einbauten/Veränderungen.
Neben der reinen Sichtkontrolle kann zusätzlich eine funktionale Kontrolle
durchgeführt werden. Dabei werden bestehende Verbindungen auf ihre
Notwendigkeit und die Einhaltung technischer Werte hin geprüft. In zwei Fällen
ist diese Prüfung anzuraten:
- bei Verbindungen, die sehr selten genutzt und bei denen Manipulationen
nicht sofort erkannt werden,
- bei Verbindungen, auf denen häufig und regelmäßig schützenswerte
Informationen übertragen werden.
Ergänzende Kontrollfragen:
- In welchem Turnus werden bestehende Verbindungen kontrolliert?
- Wie werden festgestellte Unregelmäßigkeiten dokumentiert und verfolgt?
- Wem sind welche festgestellten Unregelmäßigkeiten zu melden?
- Wer führt die Beseitigung von Unregelmäßigkeiten durch und wer kontrolliert
diese Arbeiten?
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