M 2.34 Dokumentation der Veränderungen an einem bestehenden System

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator

Um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten, muss der Administrator einen Überblick über das System haben bzw. sich verschaffen können. Dieses muss auch für seinen Vertreter möglich sein, falls der Administrator unvorhergesehen ausfällt. Der Überblick ist auch Voraussetzung, um Prüfungen des Systems (z. B. auf problematische Einstellungen, Konsistenz bei Änderungen) durchführen zu können.

Daher sollten die Veränderungen, die Administratoren am System vornehmen, dokumentiert werden, nach Möglichkeit automatisiert. Dieses gilt insbesondere für Änderungen an Systemverzeichnissen und -dateien.

Bei Installation neuer Betriebssysteme oder bei Updates sind die vorgenommenen Änderungen besonders sorgfältig zu dokumentieren. Möglicherweise kann durch die Aktivierung neuer oder durch die Änderung bestehender Systemparameter das Verhalten des IT-Systems (insbesondere auch Sicherheitsfunktionen) maßgeblich verändert werden.

Unter Unix müssen ausführbare Dateien, auf die auch andere Benutzer als der Eigentümer Zugriff haben oder deren Eigentümer root ist, vom Systemadministrator freigegeben und dokumentiert werden (siehe auch M 2.9 Nutzungsverbot nicht freigegebener Software). Insbesondere müssen Listen mit den freigegebenen Versionen dieser Dateien geführt werden, die außerdem mindestens das Erstellungsdatum, die Größe jeder Datei und Angaben über evtl. gesetzte s-Bits enthalten. Sie sind Voraussetzung für den regelmäßigen Sicherheitscheck und für Überprüfungen nach einem Verlust der Integrität.

Ergänzende Kontrollfragen:

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