M 4.2 Bildschirmsperre

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: IT-Benutzer

Unter einer Bildschirmsperre versteht man die Möglichkeit, die auf dem Bildschirm aktuell vorhandenen Informationen zu verbergen. Die Aktivierung der Bildschirmsperre sollte erfolgen, wenn der Benutzer den Arbeitsplatz für eine nur kurze Zeit verläßt. Als weiteres Leistungsmerkmal sollte die Bildschirmsperre eine automatische Aktivierung bei längerer Pausenzeit aufweisen. Verfügt das Software-Produkt außerdem über eine Paßwort-Abfrage, wird bei der Abwesenheit des IT-Benutzers zusätzlich ein Zugriffsschutz für das IT-System gewährleistet.

Eine paßwortunterstützte Bildschirmsperre wird von MS-Windows 3.x als Bildschirmschoner angeboten. Die Dokumentation dazu sagt jedoch: "Ist eine Non-Windows-Anwendung die aktuelle Anwendung, wird der Bildschirmschoner nicht automatisch aktiviert, unabhängig davon, ob die Anwendung in einem Fenster, von der MS-DOS-Befehlszeile oder als Symbol ausgeführt wird." Unter Windows 95 aktiviert sich der Bildschirmschoner jedoch auch bei DOS-Anwendungen. Neben MS-Windows gibt es weitere Produkte, die einen paßwortunterstützenden Bildschirmschoner anbieten. Vor dem Einsatz solcher Produkte ist zu überprüfen, ob die Bildschirmsperre unter allen Applikationen funktioniert.

Unter Unix kann eine Bildschirmsperre mit Programmen wie lock oder - unter X-Windows - lockscreen erfolgen.

Ergänzende Kontrollfragen:


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