M 6.13 Erstellung eines Datensicherungsplans

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, Verantwortliche der einzelnen IT-Anwendungen

Mit Hilfe des Datensicherungsplans muß ein sachverständiger Dritter in der Lage sein, sämtliche für den Wiederanlauf einer IT-Anwendung erforderliche Software (Betriebssystemsoftware, Anwendungssoftware) und deren Daten in angemessener Zeit beschaffen und installieren zu können.

Ein Datensicherungsplan muß Auskunft geben können über:

Die systematische Erarbeitung eines Datensicherungskonzeptes, aus dem sich ein Datensicherungsplan ableitet, wird im Kapitel 3.4 Datensicherungskonzept beschrieben.

Ergänzende Kontrollfragen:


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