Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement, Leiter IT
Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, IT-Benutzer
Falls sich das Unix-System in nicht vorgesehener Weise verhält (zum Beispiel undefiniertes Systemverhalten, nicht auffindbare Daten, veränderte Dateiinhalte, ständige Verringerung des freien Speicherplatzes, ohne dass etwas abgespeichert wurde), kann ein Verlust der Systemintegrität vorliegen. Dieser kann durch missbräuchliche Nutzung des Systems verursacht worden sein, zum Beispiel durch Veränderungen der Systemeinstellungen, Einspielen eines Trojanisches Pferdes oder eines Computer- Virus.
Dann sollten die Benutzer folgende Punkte beachten:
Der Administrator sollte folgende Schritte durchführen:
Nach der Änderung aller Passwörter müssen diese den betroffenen Benutzern mitgeteilt werden. Hierbei sollte kein allen Benutzern bekanntes Passwort oder Ableitungsschema benutzt werden. Besser ist es, die Passwörter zufällig zu erzeugen und den Benutzern auf zuverlässigem Weg mitzuteilen, z. B. in versiegelten Umschlägen. Diese Passwörter sollten unmittelbar nach der Erstanmeldung geändert werden.
Wenn Anzeichen auf einen vorsätzlichen Angriff gegen ein Unix-System vorliegen, ist für die Schadensminimierung und weitere Schadensabwehr sofortiges Handeln notwendig. Hierzu ist ein Alarmplan erforderlich, in dem die einzuleitenden Schritte aufgeführt werden und festgelegt wird, welche Personen über den Vorfall zu unterrichten sind (siehe auch M 6.60 Verhaltensregeln und Meldewege bei Sicherheitsvorfällen). Der Alarmplan enthält ggf. auch Informationen darüber, ob und wie der Datenschutzbeauftragte und die Rechtsabteilung zu beteiligen sind.
Falls sich Probleme ergeben, können Sie sich an die Hotline des BSI wenden unter Tel. 0228-9582-444 oder E-Mail cert@bsi.de.
Falls Daten gelöscht oder unerwünscht geändert wurden, können diese aus den Datensicherungen wiedereingespielt werden.
Ergänzende Kontrollfragen:© Copyright by Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2000.