Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement
Verantwortlich für Umsetzung: IT-Sicherheitsmanagement
Für ein Unternehmen/eine Behörde ist festzulegen, welche Minimalforderungen zur Datensicherung eingehalten werden müssen. Damit können viele Fälle, in denen eingehende Untersuchungen und die Erstellung eines Datensicherungskonzeptes zu aufwendig sind, pauschal behandelt werden. Weiterhin ist damit eine Grundlage gegeben, die generell für alle IT-Systeme gültig ist und auch für neue IT-Systeme, für die noch kein Datensicherungskonzept erarbeitet wurde.
Ein Beispiel soll dies erläutern:
Minimaldatensicherungskonzept
Software:
Sämtliche Software, erworben oder selbst erstellt, ist einmalig mittels einer Vollsicherung zu sichern.
Systemdaten:
Systemdaten sind mindestens einmal monatlich mit einer Generation zu sichern.
Anwendungsdaten:
Alle Anwendungsdaten sind mindestens einmal monatlich mittels einer Vollsicherung im Drei-Generationen-Prinzip zu sichern.
Protokolldaten:
Sämtliche Protokolldaten sind mindestens einmal monatlich mittels einer Vollsicherung im Drei-Generationen-Prinzip zu sichern.
Ergänzende Kontrollfragen:
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