Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement
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Es ist ein Konzept zu erstellen, wie das Wiedereinspielen von Datenbanksicherungen durchzuführen ist. Dem Konzept zugrunde gelegt werden müssen
Anhand dieser beiden Punkte ist abzuleiten, welche Datenbanksicherungen in welcher Form wiedereingespielt werden müssen.
Die Wiederherstellung einer Datenbank ist eine komplexe Aufgabe, die ein äußerst sorgfältiges Vorgehen und viel Übung erfordert. Trotzdem sollte immer damit gerechnet werden, daß eine Wiederherstellung nicht reibungslos und fehlerfrei funktionieren wird. Daher sollte die zerstörte Datenbank nicht durch ein einfaches Zurückspielen der Datenbanksicherung überschrieben werden.
Häufig läßt sich die für korrupt gehaltene Datenbank wieder bereinigen. Um jedoch die Wiederanlaufzeit zu minimieren, sollte parallel zur Fehlersuche mit der Wiederherstellung der Datenbank in einem getrennten Speicherbereich begonnen werden. Auch wenn sich die beschädigte Datenbank nicht mehr reparieren läßt, sollte sie dennoch erhalten bleiben, um sie analysieren und die Fehlerursache feststellen zu können.
Bei der Wiederherstellung sollte die Datenbanksicherung daher zuerst auf getrennten Speichermedien eingespielt werden. Dabei ist zu beachten, daß hierfür das gleiche Volumen an Speicherkapazität benötigt wird wie für die defekte Datenbank.
Diese Speicherkapazitäten müssen für den Notfall vorgehalten werden, um einem Verlust der Datenbankintegrität vorzubeugen und die Verfügbarkeitsanforderungen zu erfüllen. Ist dies nicht möglich, so ist festzulegen, auf welche Weise kurzfristig die erforderlichen Speicherkapazitäten zur Verfügung gestellt werden können. Selbstverständlich darf dies nicht zu einem zusätzlichen Datenverlust führen, wenn beispielsweise Festplattenbereiche mit anderen Daten gelöscht werden sollen, um die erforderlichen Ressourcen für das Wiedereinspielen der Datenbanksicherung zur Verfügung zu stellen. Müssen aufgrund mangelnder Speicherkapazitäten andere Daten gelöscht werden, so sind diese sorgfältig zu sichern, damit gewährleistet werden kann, daß die Daten nach Abschluß der Restaurierungsmaßnahme wieder ordnungsgemäß zur Verfügung stehen.
Für den Fall, daß keine vollständige Restaurierung der Datenbank notwendig ist, sondern lediglich einzelne Datenbestände wiederherzustellen sind, so ist ein Wiedereinspielen der Daten immer getrennt von den Originaldatenbeständen durchzuführen. Auch hier sind dann entsprechende Speicherkapazitäten erforderlich. Es ist an dieser Stelle sinnvoller, hierfür parallel eine eigene Datenbank einzurichten, damit die Datenbestände der Originaldatenbank auf jeden Fall unbeeinfußt bleiben. Dies gilt selbst dann, wenn die Möglichkeit besteht, die Daten in der Originaldatenbank gesondert einzuspielen.
Ergänzende Kontrollfragen:
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