M 6.54 Verhaltensregeln nach Verlust der Netzintegrität

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, IT-Benutzer

Falls sich das Netz in nicht vorgesehener Weise verhält (z. B. Server sind nicht verfügbar, Zugriff auf Netzressourcen ist nicht möglich, Netzperformance bricht dauerhaft ein), kann ein Verlust der Netzintegrität vorliegen. Dieser kann durch missbräuchliche Nutzung des Netzes verursacht worden sein, z. B. durch Veränderungen der Konfigurationen der aktiven Netzkomponenten oder deren Beschädigung.

Dann sollten die Benutzer folgende Punkte beachten:

Der Netzadministrator sollte folgende Schritte durchführen:

Wenn Anzeichen auf einen vorsätzlichen Angriff gegen das Netz vorliegen, ist für die Schadensminimierung und weitere Schadensabwehr sofortiges Handeln notwendig. Hierzu ist ein Alarmplan erforderlich, in dem die einzuleitenden Schritte aufgeführt werden und festgelegt wird, welche Personen über den Vorfall zu unterrichten sind (siehe auch M 6.60 Verhaltensregeln und Meldewege bei Sicherheitsvorfällen). Der Alarmplan enthält ggf. auch Informationen darüber, ob und wie der Datenschutzbeauftragte und die Rechtsabteilung zu beteiligen sind.

Ergänzende Kontrollfragen:

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