M 6.59 Festlegung von Verantwortlichkeiten bei Sicherheitsvorfällen

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, IT- Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: IT-Sicherheitsmanagement

Um die Verantwortlichkeiten zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen festzulegen, bietet es sich an, sich am imaginären zeitlichen Ablauf eines Sicherheitsvorfalls zu orientieren. Für die handelnden Personengruppen ist dabei festzulegen, welche Aufgaben und Kompetenzen sie haben und auf welche Art sie verpflichtet bzw. unterrichtet werden. Beispielhaft soll dies für einige der typischerweise betroffenen Gruppen beschrieben werden.

IT-Benutzer

Aufgabe:

Kompetenz:

Verpflichtung / Unterrichtung:

IT-Administrator

Aufgabe:

Kompetenz:

Verpflichtung / Unterrichtung:

IT-Sicherheitsbeauftragter / IT-Sicherheitsmanagement

Aufgabe:

Kompetenz:

Verpflichtung / Unterrichtung:

IT-Sicherheitsrevision

Aufgabe:

Kompetenz:

Verpflichtung / Unterrichtung:

Öffentlichkeitsarbeit / Pressestelle

Aufgabe:

Kompetenz:

Verpflichtung / Unterrichtung:

Behörden-/Unternehmensleitung

Aufgabe:

Kompetenz:

Verpflichtung / Unterrichtung:

Sicherheitsvorfall-Team

Neben diesen Gruppen kann es bei einem schwierigen oder schwerwiegenden Sicherheitsvorfall notwendig sein, zu dessen Behandlung ein Sicherheitsvorfall-Team zeitlich befristet einzuberufen. Dies wird üblicherweise vom IT-Sicherheitsbeauftragten initiiert, der ggf. die Leitungsebene vorab beteiligt.

Auch wenn das Sicherheitsvorfall-Team nur für einen konkreten Sicherheitsvorfall zusammentritt, müssen bereits im Vorfeld dessen Mitglieder benannt und in ihre Aufgaben eingewiesen sein, damit die Reaktion auf den Sicherheitsvorfall schnellstmöglich erfolgen kann. Die Mitglieder des Sicherheitsvorfall- Teams sollten befugt sein, die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich durchzuführen. Die hierzu erforderlichen Regelungen sind schriftlich festzuhalten und von der Behörden- bzw. Unternehmensleitung zu autorisieren. Insbesondere ist festzulegen, wer die Leitung dieses Teams übernimmt.

Zu einem Sicherheitsvorfall-Team können (je nach Art des Sicherheitsvorfalls) beispielsweise gehören:

Falls es erforderlich ist, müssen weitere Bereiche hinzugezogen werden, wie z. B.

Es sollte im Vorfeld abgeklärt sein, wie mit der im Rahmen von Sicherheitsvorfällen anfallenden Mehrarbeit umzugehen ist, also ob die Arbeitszeitregelungen der Behörde bzw. des Unternehmens um Ausnahmeregelungen für Mehrarbeit, Wochenendarbeit, etc. bei Sicherheitsvorfällen erweitert werden muss. Darüber hinaus ist auch sicherzustellen, dass dieses Team bei Bedarf auch die Diensträume außerhalb der regulären Arbeitszeit nutzen kann.

Ergänzende Kontrollfragen:

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