M 3.18 Verpflichtung der Benutzer zum Abmelden nach Aufgabenerfüllung

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Wird ein IT-System von mehreren Benutzern genutzt und besitzen die einzelnen Benutzer unterschiedliche Zugriffsrechte auf im IT-System gespeicherte Daten oder Programme, so kann der erforderliche Schutz mittels einer Zugriffskontrolle nur dann erreicht werden, wenn jeder Benutzer sich nach Aufgabenerfüllung am IT- System abmeldet. Ist es einem Dritten möglich, an einem IT-System unter der Identität eines anderen weiterzuarbeiten, so ist jegliche sinnvolle Zugriffskontrolle unmöglich. Daher sind alle Benutzer zu verpflichten, sich nach Aufgabenerfüllung abzumelden. Aus technischen Gründen (z. B. damit alle offenen Dateien geschlossen werden) sollten auch dann Regelungen für die Abmeldung von IT-Systemen getroffen werden, wenn keine Zugriffskontrolle realisiert ist.

Ist absehbar, dass nur eine kurze Unterbrechung der Arbeit erforderlich ist, kann an Stelle des Abmeldens auch die manuelle Aktivierung der Bildschirmsperre erfolgen (siehe auch M 4.2 Bildschirmsperre). Bei längerer Abwesenheit sollte die Bildschirmsperre automatisch aktiviert werden.

Einige IT-Systeme bieten die Möglichkeit, einen Zeitraum vorzugeben, nach dessen Ablauf ein Benutzer bei Inaktivität automatisch vom System abgemeldet wird. Es sollte überlegt werden, ob dieses Verfahren benutzt wird, da es auch zu Datenverlusten führen kann. Eine automatische Abmeldung kann z. B. bei PC-Pools mit starkem Publikumsverkehr zum Einsatz kommen, da hier ein angemeldeter Benutzer den Arbeitsplatz mit Hilfe der Bildschirmsperre unberechtigterweise blockieren kann.

Je nach Arbeitsplatzumgebung ist abzuwägen, welche Vorkehrungen für kurzfristige Abwesenheiten von Benutzern zu treffen sind. So sollte eine automatische Aktivierung der Bildschirmsperre bei Mehr-Benutzer-Systemen schneller erfolgen als bei solchen für einen Benutzer, also z. B. bereits nach 5 Minuten.

Ergänzende Kontrollfragen:

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