M 4.1 Paßwortschutz für PC und Server

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: IT-Benutzer

Der Paßwortschutz eines IT-Systems soll gewährleisten, daß nur solche Benutzer einen Zugriff auf die Daten und IT-Anwendungen erhalten, die eine entsprechende Berechtigung nachweisen. Unmittelbar nach dem Einschalten des IT-Systems muß der Berechtigungsnachweis erfolgen. Kann der Benutzer die erforderliche Berechtigung nicht nachweisen, so verhindert der Paßwortschutz den Zugriff auf das IT-System.

Realisiert werden kann der Paßwortschutz an einem IT-System auf verschiedene Weise:

Für den Umgang mit Paßwörtern sind die Hinweise in M 2.11 Regelung des Paßwortgebrauchs zu beachten, insbesondere ist das Paßwort regelmäßig zu ändern.

Ergänzende Kontrollfragen:


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