M 6.14 Ersatzbeschaffungsplan

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, Verantwortliche der einzelnen IT-Anwendungen

Bei Ausfall einzelner Teile des IT-Systems ist neben der Reparatur die Ersatzbeschaffung zunächst die Maßnahme, die am zielgerichtetsten die Wiederherstellung der Verfügbarkeit verfolgt.

Um den Vorgang der Ersatzbeschaffung zu beschleunigen, ist die Erstellung eines Ersatzbeschaffungsplans sinnvoll. Dieser muß für jede wichtige IT-Komponente Angaben machen über:

Lassen sich für eine IT-Komponente mehrere Hersteller oder Lieferanten benennen, so sind sie alternativ aufzuführen. Gegebenenfalls lassen sich auch anderweitige Produkte benennen. Bei einer Ersatzbeschaffungsmaßnahme sind solche Angaben für eine sparsame Mittelbewirtschaftung erforderlich.

Ersatzbeschaffungsmaßnahmen müssen neben der Wiederherstellung der Verfügbarkeit des IT-Systems auch der Fortentwicklung der Informationstechnik Rechnung tragen. Entsprechen eingesetzte Teile des IT-Systems nicht mehr dem Stand der Technik, so darf eine Ersatzbeschaffung nicht ausschließlich darauf gerichtet sein, den alten Zustand wiederherzustellen. Dies erfordert eine regelmäßige Überarbeitung des Ersatzbeschaffungsplans. Der Bezug zur Betriebsmittelverwaltung ist zu beachten (vgl. M 2.2 Betriebsmittelverwaltung ).

Ergänzende Kontrollfragen:


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