M 6.11 Erstellung eines Wiederanlaufplans

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement, Verantwortliche der einzelnen IT-Anwendungen

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT, Notfall-Verantwortliche, Administrator

Für einen geregelten Wiederanlauf nach Ausfall einer IT-Komponente sind folgende Informationen zu dokumentieren (siehe Beispiel in M 6.3 Erstellung eines Notfall-Handbuches IT-Betriebs , Teil C):

Die für den Wiederanlauf einer IT-Anwendungen erforderlichen Schritte sind im Notfall-Handbuch aufzuzeigen (siehe Beispiel in M 6.5 Definition des eingeschränkten IT-Betriebs , Teil D). Beispiele für solche Schritte sind: Eine revisionsfähige Protokollierung des Wiederanlaufs ist zu gewährleisten.

Der Wiederanlaufplan ist durch Notfallübungen (sowohl bei internen als auch bei externen Ausweichmöglichkeiten) auf seine Durchführbarkeit zu testen. Insbesondere ist bei der Durchführung solcher Übungen der ausschließliche Einsatz der Software und Daten zu testen, die in internen oder externen Sicherungsarchiven aufbewahrt werden.

Der Wiederanlauf kann, je nach Umfang der betriebenen IT-Anwendungen, mit erheblichen Zeitaufwand verbunden sein. Der Zeitaufwand für die mit dem Wiederanlauf verbundenen Maßnahmen kann durch solche Übungen ermittelt werden und ist bei der Überarbeitung des Wiederanlaufplans zu berücksichtigen.

Ergänzende Kontrollfragen:


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