M 6.23 Verhaltensregeln bei Auftreten eines Computer-Virus
Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement
Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, IT-Benutzer
Gibt es Anzeichen, daß ein Rechner von einem Computer-Virus befallen ist (z.
B. Programmdateien werden länger, unerklärliches Systemverhalten, nicht
auffindbare Dateien, veränderte Dateiinhalte, ständige Verringerung des freien
Speicherplatzes, ohne daß etwas abgespeichert wurde), so sind zur Feststellung
eines Computer-Virus und zur anschließenden Beseitigung folgende Schritte
durchzuführen:
- Ruhe bewahren!
- Falls möglich, holen Sie einen fachkundigen PC-Betreuerzur Hilfe.
- Beenden Sie die laufenden Programme und schalten Sie den Rechner aus.
- Legen Sie eine einwandfreie, schreibgeschützte System-Diskette(die
Notfall-Diskette vgl. M 6.24 Erstellen einer
PC-Notfalldiskette) in Laufwerk A: ein.
- Booten Sie den Rechner von dieser Diskette (evtl. vorher Boot-Reihenfolge
im CMOS-Setup ändern, siehe M 4.84 Nutzung der
BIOS-Sicherheitsmechanismen).
- Überprüfen Sie den Rechner mit einem aktuellen Viren-Suchprogramm um
festzustellen, ob tatsächlich ein Computer-Virus aufgetreten ist und um welchen
Computer-Virus es sich ggf. handelt.
- Entfernen Sie den Virus abhängig vom jeweiligen Virustyp (falls sich
Probleme ergeben, können Sie sich an die Viren-Hotline des BSI wenden unter
(0228) 9582-444).
- Überprüfen Sie mit dem Viren-Suchprogramm die Festplatte erneut.
- Untersuchen Sie alle anderen Datenträger (Disketten, Wechselplatten) auf
Virenbefall und entfernen Sie die Computer-Viren.
- Versuchen Sie, die Quelle der Vireninfektion festzustellen. Ist die Quelle
auf Original-Datenträger zurückzuführen, dann sollte der Hersteller informiert
werden. Liegt die Quelle in Dateien oder E-Mail, so ist der Ersteller der Datei
zu unterrichten.
- Warnen Sie andere IT-Benutzer, wenn ein Daten-Austausch mit dem infizierten
Rechner erfolgte.
- Schicken Sie den Virus-Meldebogen ans BSI (Vordruck befindet sich im
Anhang).
Sollte der Computer-Virus Daten gelöscht oder verändert haben, versuchen
Sie, die Daten aus den Datensicherungen (vgl. M 6.32
Regelmäßige Datensicherung ) und die Programme aus den Sicherungskopien der
Programme (vgl. M 6.21 Sicherungskopie der
eingesetzten Software ) zu rekonstruieren. Anschließend sollte nochmals
Schritt 8 wiederholt werden.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Werden diese Verhaltensregeln allen betroffenen Mitarbeitern
bekanntgegeben?
- Gibt es fachkundige Personen, die im Bedarfsfall die oben genannten
Schritte durchführen können?
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